kennbar. Daran vermag auch nichts zu ändern, dass zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls eine Weiterentwicklung des Gestaltungsplangebietes (d.h. eine Überbauung der bereits bebauten Gebiete − unter Berücksichtigung einer möglichen Aufzonung in die Zone WG4) möglich werden könnte (vgl. Bf-act. 4 S. 8 3 Ziff.