7 Erschliessungslösung zum Gestaltungsplangebiet "B.________" dereinst dazu führen werde, dass die heute bestehenden Zufahrten ab der F.________strasse wie auch ab der E.________strasse auf eine einzige verkehrssichere Zufahrt reduziert werde. Da mithin die Baugrundstücke über eine gemeinsame Zufahrt erschlossen werden, sei keine Vorteilsabgabe geschuldet und die Beschwerde gutzuheissen.