4.2 Demgegenüber trägt der Beschwerdeführer vor, der Bezirksrat und der Regierungsrat hätten den Gestaltungsplan "B.________" genehmigt. Darin sei festgelegt, der motorisierte Verkehr werde südwestlich ab der E.________strasse gefasst und zu den Aussenparkplätzen und der Einstellhalle geleitet. Die Formulierung "gefasst" zeige auf, dass es sich um eine gemeinsame Sammelzufahrt mehrerer Baugrundstücke handle. Es sei sodann vorgesehen, die Tiefgarage dereinst für die noch im Altbestand bebauten Grundstücke zu erweitern. Wenn auch die Liegenschaften KTN 4.___, 5.___ und 7._