Der Erläuterungsbericht zum Gestaltungsplan hält dazu fest (Ziff. 7): "Für den neu projektierten Teil wird G.________strasse nicht belegt. Auf dieser Quartierstrasse entsteht kein Mehrverkehr und keine zusätzliche Belastung. Die Areal- Erschliessung erfolgt ab der E.________strasse, führt über den südwestlich vorgelagerten Teil direkt auf die Besucherparkplätze, respektive in die unterirdische Autoeinstellhalle." Die Erschliessung der neuen Aussenabstellplätze sowie der neuen Einstellhalle erfolge direkt ab der E.________strasse am südwestlichen Perimeterrand. Diese Parkplatzzufahrt diene der Erschliessung des Gebietes durch Langsam- und motorisierten Verkehr.