3.2 Die Baugrundstücke KTN 1.___, 2.___ und 3.___ befinden sich in der Wohn- und Gewerbezone WG3. Der Perimeter des Gestaltungsplans "B.________" umfasst insgesamt die Parzellen KTN 4.___, 5.___, 1.___, 2.___, 6.___, 7.___ und 3.___ (vgl. Art. 2 der Sonderbauvorschriften des Gestaltungsplans "B.________" [SBV; Bf-act. 8]). Das Gestaltungsplangebiet "B.________" weist total eine Fläche von 7'828m2 auf (Bf-act. 1 S. 2) und liegt nordwestlich der kantonalen F.________strasse (Hauptstrasse), nordöstlich der kommunalen E.________strasse (Bezirksstrasse) sowie südöstlich G.________strasse (Privatstrasse). Es umfasst bisher unbebaute sowie altbebaute Grundstücke.