F. Mit Verfügung vom 11. April 2017 überweist der Regierungsrat die Beschwerde zum Entscheid an das Verwaltungsgericht. 2 G. Der Bezirksrat Küssnacht beantragt mit Vernehmlassung innert erstreckter Frist vom 17. Mai 2017 (Postaufgabedatum): 1. Die Beschwerde sei hinsichtlich den Anträgen 1 und 4 vollumfänglich abzuweisen. 2. Der Beschwerde-Antrag 3 kann gutgeheissen werden. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin.