Dem ist entgegenzuhalten, dass mit der Vorlage zur Revision des Arbeitsgesetzes nicht eine eigentliche Liberalisierung beabsichtigt war. Vielmehr sollte eine in der Praxis stossende Situation geklärt werden. Bereits vor der Revision war es nämlich Tankstellen und Gastrobetrieben erlaubt, nachts und sonntags zu arbeiten. Tankstellen auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr durften schon vorher Tag und Nacht auch ein Bistro führen und Reisende bewirten. Untersagt war ihnen jedoch, ab 1 Uhr Waren an Reisende zu verkaufen. Dies führte in der Praxis immer wieder zu Abgrenzungsproblemen (vgl. Bericht WAK-N, BBl 2011 8983 ff.).