3.3 Die Beschwerdeführer betonen schliesslich, das Stimmvolk habe in der Abstimmung vom 22. September 2013 der Liberalisierung der Öffnungs- und Arbeitszeiten von Tankstellenshops mit grosser Mehrheit zugestimmt. Die Voraus- 18 setzungen, von dieser Liberalisierung zu profitieren, erfülle auch der Tankstellenshop an der D.________strasse.