Indem der Regierungsrat die Kundschaft des Tankstellenshops nicht weiter analysiert, sondern die Beweiswürdigung antizipiert hat, hat er nicht widerrechtlich gehandelt. Berechtigterweise hat er ausgeführt, tatsächlich werde der Tankstellenshop der Beschwerdeführer wohl nur sehr selten von Durchreisenden der F.________ besucht.