20.6.2017). Unter der Annahme, dass es sich bei den beiden Autobahnraststätten effektiv grossmehrheitlich um (Distanz-)Reisende und Verkehrsteilnehmer der Autobahn als Kunden handelt, rechtfertigt es sich bei Gegenüberstellung der verschiedenen Kundenfrequenzverteilungen, den Schluss zu ziehen, dass es sich beim Tankstellenshop der Beschwerdeführer eben gerade nicht grossmehrheitlich um Reisende, sondern um lokal ansässige Kunden handelt (was Reisende nicht ausschliesst). Dies gilt im Besonderen für die Kundschaft nach 6 Uhr. Die Frequenz nach 22 Uhr wird durchgehend als gering dargestellt, weshalb ein entsprechender Bedarf für Reisende der Autobahn F.___