Nicht erklärbar ist auch, weshalb die Beschwerdeführer dem Gericht nur die Daten von Montag bis Freitag vorlegen, bereitet Google doch die ganze Woche auf. Stellt man alle sieben Tage nebeneinander, wird ersichtlich, dass entgegen der Darstellung der Beschwerdeführer über die ganze Woche hinweg keine einheitliche Kundenfrequenz sichtbar ist. Während an allen Werktagen zwischen 6 bis 9 Uhr hohe Frequenzen, nach 9 Uhr deutlich tiefere, bis ca. 15 / 16 Uhr ansteigende und dann erneut bis 23 Uhr abfallende Frequenzen dargestellt werden, steigt es am Samstag ab 6 Uhr kontinuierlich bis 16 Uhr an und fällt dann wieder bis 23 Uhr. Ebenso am Sonntag, wenn auch ausgeprägter als am Samstag.