Nur wenn ein Grossteil der Kundschaft eine Zeitspanne nach 6 Uhr bzw. vor 23 Uhr dem Durchgangsverkehr auf der F.________ zuzurechnen wäre, wären die Voraussetzungen für die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes erfüllt. 3.2.5 Gemäss Beschwerdeführer vermag die Kundenfrequenzverteilung von Montag bis und mit Freitag von 6 bis 23 Uhr (Bf-act. 3) zu belegen, dass der Tankstellenshop durch Reisende frequentiert werde. Die Kundenfrequenzen seien über den ganzen Tag mehrheitlich gleich verteilt, wogegen bei Pendlern Spitzen in der Früh und spät abends sowie dazwischen Einbrüche zu erwarten