3.2.4 Des Weiteren genügt es nicht, wenn insgesamt der Grossteil der Kundschaft dieser spezifischen Gruppe an Reisenden angehört. Es geht vorliegend um die ausnahmsweise Nichtanwendung des Nachtarbeitsverbotes. Entsprechend muss nachgewiesen sein, dass für Reisende auf der Autobahn F.________ ein Bedarf besteht, im Tankstellenshop der Beschwerdeführer nachts ihre (reisebedingten) Bedürfnisse zu befriedigen. So verlangt denn auch die bundesgerichtliche Praxis den Nachweis, dass ein Grossteil der Kundschaft an Sonn- und Feiertagen Verkehrsteilnehmer des Hauptverkehrsweges ist (da es in den einschlägigen Entscheiden um die Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbotes ging; BGE 134 II 265 Erw.