3.2.3 Entgegen der Darstellung der Beschwerdeführer ist Voraussetzung für eine Ausnahme des Nachtarbeitsverbotes aber nicht nur, dass es sich bei einem Grossteil der Kundschaft um Reisende und nicht lokal Ansässige handelt. Vielmehr muss es sich um Verkehrsteilnehmer handeln, die dem Durchgangsverkehr des Hauptverkehrsweges zuzurechnen sind. Nur dies rechtfertigt die Annahme, der Kunde befriedige seine Bedürfnisse als die Art Reisender, für welchen sich die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes rechtfertigt. Entsprechend müsste erwiesen sein, dass die Mehrheit der Kunden des Tankstellenshops an der D.________strasse dem Durchgangsverkehr auf der F.________ zuzurechnen ist.