___ Tankstellenshops in L.________ kurz nach G.________ noch näher). Allein aufgrund der räumlichen Verhältnisse kann der vorliegende Fall daher nicht mit dem Fall Seon verglichen 15 werden. Allerdings betont das Bundesgericht auch, neben der räumlichen Nähe sei insbesondere die Zusammensetzung der Kundschaft von Bedeutung.