Damit betont es die vom Gesetz verfolgte Symmetrie zwischen Autobahnen und Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr. Soweit sich aber Reisende freiwillig parallel zu bestehenden Autobahnen auf Hauptstrassen bewegen oder von der Autobahn auf Hauptstrassen abzweigen, um ans nahegelegene Reiseziel zu gelangen, werden diese nicht zu Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr. Sie rechtfertigen keine Lockerung des Nachtarbeitsverbotes.