Dies gilt im Speziellen auch für diejenigen Reisenden, deren Reiseziel sich in der Region I.________ befindet und die deswegen die D.________strasse befahren. 3.1.5 Die von den Beschwerdeführern geforderte Gesetzesauslegung bzw. -anwendung würde zu einer ungebührlichen Ausweitung des davon betroffenen Tankstellenshop-Netzes mit entsprechender Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes führen, was der Gesetzgeber ausdrücklich nicht wollte und was der restriktiven Anwendung der Ausnahmebestimmung widersprechen würde. Zwar hält