Ausschlaggebend ist jedoch allein, dass sich auf einer Hauptverkehrsader grossmehrheitlich Reisende bewegen, um auf dieser Strasse grössere Distanzen zu überwinden (analog zu den Autobahnen). Nur dies rechtfertigt es überhaupt, zur Befriedigung der Bedürfnisse der Reisenden eine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot zu normieren.