Deren Ziel besteht geradezu darin, die Hauptverkehrsader mit den lokalen Reisezielen zu verbinden. Damit aber werden sie nicht Teil der auf grosse Distanzen ausgerichteten Hauptverkehrsader. Der Verkehrsteilnehmer selber bleibt zwar Reisender und wird nicht zum Pendler. Auch kommt er allenfalls von weiter entfernt her und er legt zwischen Ausgangsort und seinem Ziel eine grosse Distanz hin. Dennoch besteht der eigentliche Zweck der (im konkreten Fall) ab der Autobahn F.________ bis zum Ausflugsziel liegenden Strassen nicht in der Abwicklung des Hauptverkehrs über grössere Distanzen. Entsprechend werden sie auch nicht im Wesentlichen von Reisenden benutzt.