Es ist nicht zu leugnen, dass ein Teil der Reisenden Autobahnen − aus unterschiedlichen Gründen − meiden. Dies ändert indes nichts daran, dass die von diesen Reisenden bevorzugten (Haupt-)Strassen weder dem Zweck der Abwicklung des wesentlichen Reiseverkehrs über grössere Distanzen dienen noch von einer Mehrheit der Reisenden als solche benützt werden und daher nicht als Hauptverkehrswege zu bestimmen sind. So schliesst auch die Verkehrszählung aus, dass der wesentliche Teil des Verkehrs auf der D.________strasse zu dieser Kategorie Reisenden zählt. Die Zählstelle .________ der kantonalen Verkehrszählung am Knoten E.________ weist für die D.________strasse (Richtung G.__