umgekehrt). Auf der Nord-Süd- Achse fehlt es an einer Autobahn, womit die Festlegung des Amtes für Arbeit in Beachtung der bundesgerichtlichen Praxis, wonach diesfalls kantonale Hauptstrassen diese Funktion übernehmen können (Erw. 2.3.4.2), nicht zu beanstanden ist.