Wegleitung SECO Nr. 226-1) wird somit die den Kanton durchlaufende Nord-Süd-Verbindung zwischen der A3 und der F.________ (inkl. Zufahrten bis Kantonsgrenze) als einzige 10 Hauptverkehrsader anerkannt, auf welcher sich ein grössere Distanzen zurücklegender Hauptreiseverkehr abspielt.