bis Ausfahrt Nr. 39 Schwyz (A4/E41). - Axenstrasse (ab Ausfahrt Nr. 41, Mositunnel Süd bis Sisikon Kantonsgrenze SZ / UR) Zudem wird festgehalten, dass als Betriebe für Reisende u.a. Tankstellenshops an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr gelten, die ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das überwiegend auf die spezifischen Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist (Presseerzeugnisse, Verpflegung, Hygiene usw.). Nicht dazu gehört der Einkaufstourismus. Auch darf die maximale Verkaufsfläche nicht mehr als 120m2 betragen.