Damit eröffnete die Gesetzesrevision den Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr die Möglichkeit, Personal während der ganzen Nacht beschäftigen zu können (und nicht mehr bloss bis 1 Uhr nachts). Keine Änderung brachte die Revision bezüglich des Kreises der von der Erleichterung betroffenen Shops. Sie müssen weiterhin auf Autobahnraststätten oder an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr liegen sowie ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.