Da gegen die Gesetzesrevision das Referendum ergriffen wurde, hatte letztlich das Stimmvolk über die Vorlage abzustimmen. Dieses hat dem neuen Art. 27 Abs. 1quater ArG am 22. September 2013 zugestimmt. In den Abstimmungserläuterungen hielt der Bundesrat fest, die einzige Änderung beziehe sich auf die 6 Nachtarbeit, welche in den betreffenden Tankstellenshops bislang nur bis 1 Uhr möglich war, neu hingegen durchgehend. Alle übrigen Voraussetzungen, namentlich der Kreis der betroffenen Tankstellenshops blieben unverändert (Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 22.9.2013, S. 50 ff.).