Und zu dieser Praxis führte BR Schneider-Ammann aus: Ich mache ausdrücklich noch einmal darauf aufmerksam, dass wir die "Hauptverkehrswege mit starkem Reiseverkehr" weiterhin als Bedingung haben wollen. Es hat sich über die Jahre zwischenzeitlich eine Gerichtspraxis durchgesetzt. Es ist in der Verwaltung klar, was gemeint ist. Würde man zu "Hauptverkehrsstrassen" wechseln, würde Unsicherheit aufkommen, und es bräuchte wieder eine gewisse Zeit, bis sich das System eingespielt hätte.