namentlich Tankstellenshops an Zufahrtsstrassen zu grossen Städten, die nicht vorwiegend von Reisenden, sondern von Konsumenten frequentiert werden, würden profitieren und gegenüber andern Detailhändlern ungerechtfertigt privilegiert. Zudem bestehe zur Version des Bundesrates eine von den Kantonen entwickelte und durch Gerichtsentscheide etablierte Praxis (Kommissionspräsident SR Graber, AB 2012 S. 743 ff). Und zu dieser Praxis führte BR Schneider-Ammann aus: Ich mache ausdrücklich noch einmal darauf aufmerksam, dass wir die "Hauptverkehrswege mit starkem Reiseverkehr" weiterhin als Bedingung haben wollen.