Er unterstützte daher die Gesetzesrevision, beantragte jedoch, nicht den neuen Begriff "Hauptverkehrsstrassen" einzuführen, sondern an der bestehenden Formulierung "an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr" festzuhalten. Die Verwaltungs- und Gerichtspraxis habe konkretisiert, was darunter zu verstehen sei, wogegen der neue, unbestimmte Begriff neue Unklarheiten und Abgrenzungsfragen mit sich bringe.