In seiner Stellungnahme zum Bericht und Antrag der WAK-N hielt der Bundesrat am 11. Januar 2012 fest (BBl 2012 437), Nacht- und Sonntagsarbeit seien nur 5 sehr restriktiv zuzulassen. Im vorliegenden Fall rechtfertige sich aufgrund der Abgrenzungsfragen indes eine moderate Anpassung. Er unterstützte daher die Gesetzesrevision, beantragte jedoch, nicht den neuen Begriff "Hauptverkehrsstrassen" einzuführen, sondern an der bestehenden Formulierung "an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr" festzuhalten.