Neu soll hingegen die Voraussetzung des "starken Reiseverkehrs" entfallen. Es sollen Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen die ganze Nacht über Personal beschäftigen können. Damit wollte man sich bewusst von der bundesgerichtlichen Praxis zu den Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr abgrenzen und eine Öffnung erreichen; es sollte vermehrt auf das blosse Verkehrsaufkommen abgestellt werden statt auf die Bedeutung eines Verkehrsweges für den Reiseverkehr (BBl 2011 8989). Festhalten wollte man dafür an der Voraussetzung des besonderen Warensortiments, das überwiegend auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtet sein müsse.