2.3.3 Nachdem der Initiative Folge gegeben wurde, unterbreitete die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) am 10. Oktober 2011 ihren Bericht und sie beantragte die Zustimmung zum Gesetzesentwurf gemäss Initiative (BBl 2011 8981). Bei den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen würden sich einige Abgrenzungsfragen stellen. So würden die Kantone über einen gewissen Ermessensspielraum verfügen in der Frage, welche Verkehrswege als "Hauptverkehrswege mit starkem Reiseverkehr" gelten. Neu soll hingegen die Voraussetzung des "starken Reiseverkehrs" entfallen.