4 Es ist heute bereits erlaubt, rund um die Uhr Treibstoff und Fertigprodukte wie Kaffee und Sandwiches zu verkaufen. Dieselben Angestellten, die diese Produkte verkaufen, dürfen zwischen 1.00 Uhr und 5.00 Uhr jedoch keine anderen Shopartikel verkaufen. Diese Einschränkung ergibt keinen Sinn. Die vorgeschlagene Änderung erlaubt eine moderate Anpassung der Vollziehungsverordnung zum Arbeitsgesetz. Sie betrifft nur Tankstellenshops bei Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen.