Demgemäss sollten in Tankstellenshops bei Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen, in denen hauptsächlich auf die besonderen Bedürfnisse der Reisenden abgestimmte Waren und Dienstleistungen angeboten werden, Arbeitnehmende auch sonntags und in der Nacht beschäftigt werden dürfen. Dies mit der Begründung: In städtischen Gebieten und grossen Städten besteht ein echter Bedarf an Tankstellenshops.