2.3.2 Nachdem das SECO die entsprechende Praxis verschärft hat und das Bundesgericht diese bestätigte (vgl. Urteil BGer 2C_748/2009 vom 15.7.2010 Erw. 3.6), reichte NR Lüscher unter dem Titel "Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops" am 12. Juni 2009 eine parlamentarische Initiative ein (09.462) mit dem Antrag, das ArG um einen Art. 27 Abs. 1quarter zu ergänzen. Demgemäss sollten in Tankstellenshops bei Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen, in denen hauptsächlich auf die besonderen Bedürfnisse der Reisenden abgestimmte Waren und Dienstleistungen angeboten werden, Arbeitnehmende auch sonntags und in der Nacht beschäftigt werden dürfen.