Strittig und zu prüfen ist vorliegend somit, ob der C.________ Tankstellenshop an der D.________strasse in E.________ die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der ordentlichen Tages- und Abendarbeit erfüllt (unbestritten ist die Zulässigkeit der Sonntagsarbeit). Mithin geht es nicht um die Frage der Ladenöffnungszeiten, sondern die zeitlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden.