E. Mit Vernehmlassung vom 18. April 2017 beantragt das Amt für Arbeit, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, sofern darauf einzutreten sei. Das instruierende Sicherheitsdepartement beantragt am 19. April 2017 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer. Mit Schreiben vom 27. April 2017 nehmen die Beschwerdeführer Stellung zu den Vernehmlassungen der Vorinstanzen. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: