Tankstellenshop hat sich an die in Art. 10 ArG festgelegten betriebliche Tages- und Abendarbeit von 17 Stunden zu halten. 3.3 Diese Verfügung ergeht unter Strafandrohung von Art. 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0, StGB), wonach mit Busse bestraft werden kann, wer einer amtlichen Verfügung zu widerhandelt. (3.4 - 3.6 Kosten, Rechtsmittelbelehrung und Zustellung)