1. Mit Verfügung vom 2. November 2016 hat die Arbeitslosenkasse eine Rückforderung zu viel ausbezahlter Arbeitslosenentschädigung in der Höhe von Fr. 4'238.60 plus allfällige Betreibungskosten verfügt (Vi-act. 6). Die Verfügung enthielt eine Rechtsmittelbelehrung, gemäss welcher die Rückforderung mittels Einsprache innert 30 Tagen seit Zustellung angefochten werden kann, sowie den separaten Hinweis, innert 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft der Rückforderung könne ein Gesuch um Erlass der Rückerstattungspflicht gestellt werden.