A. A.________, geb. ________ 1971, bezog in der Zeit vom 3. September 2012 bis 2. September 2016 Leistungen der Arbeitslosenkasse. B. Aufgrund einer Meldung des SECO betreffend BGSA Beanstandungen 2014 überprüfte die Arbeitslosenkasse die Einträge des individuellen Kontos von A.________ bei der Ausgleichskasse des Kantons Graubünden. Dabei stellte sie fest, dass A.________ in den Monaten März, Juni, August, September und Oktober 2014 einen Zwischenverdienst erzielt hatte, welchen sie gegenüber der Arbeitslosenkasse nicht deklarierte.