1. In Gutheissung der Beschwerden werden die Gemeinderatsbeschlüsse Nr. 2017/36, 2017/35 und 2017/39 vom 26. Januar 2017 aufgehoben. 2. Die Verfahrenskosten werden auf Fr. 1‘500.-- (Gerichtsgebühr, Kanzleikosten und Barauslagen) festgesetzt und der Gemeinde Muotathal auferlegt. Der Betrag ist innert 30 Tagen seit Zustellung des Entscheides auf das Postkonto Nr. 60-22238-6 des Verwaltungsgerichts einzuzahlen. Die von den Beschwerdeführern am 24. Februar 2017 bzw. am 27. Februar 2017 bzw. am 1. März 2017 einbezahlten Kostenvorschüsse von jeweils Fr. 500.-- sind ihnen aus der Gerichtskasse zurückzuerstatten.