Des Weiteren werden die Tourismusorganisationen (Art. 4 Abs. 2 KTR) verpflichtet, dem Gemeinderat jährlich ihren Budgetvoranschlag zur Kenntnisnahme einzureichen und über die Verwendung der Kurtaxen Rechenschaft abzulegen. Die Einnahmen und die Verwendung der Kurtaxen sind sodann in der Jahresrechnung auszuweisen. Es besteht somit eine Kontrolle der Verwendung der Kurtaxen durch die Gemeinden, selbst bei Delegation der Kurtaxenverwendung. Zu berücksichtigen ist vorliegend auch, dass das KTR der Gemeinde Muotathal (und somit auch die Zweckbestimmung) binnen zweier Jahre seit Inkrafttreten des neuen KTG angepasst werden muss.