14 gesetzliche Grundlage demnach vorliegend nicht von derjenigen in BGE 102 Ia 143 (Erw. 2c). Gemäss dem erwähnten Bundesgerichtsurteil wurde der Zweck auf Bezirksebene jedoch insoweit ergänzt, als die Entlastung des ordentlichen Bezirkshaushaltes durch Kurtaxengelder nicht zulässig sei (vgl. BGE 102 Ia 143 Erw. 2c). Das Bundesgericht hat dazu erwogen, dass kein Zweifel daran besteht, dass die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Erhebung einer Kurtaxe im betreffenden Bezirk beruht, den dargelegten Anforderungen der bundesgerichtlichen Praxis entsprechen.