Auch die Umschreibung des Firmenzwecks der Stoos-Muotatal Tourismus GmbH gehe über das hinaus, was mit einer Kurtaxe finanziert werden dürfe. Die Beschwerdeführer bestreiten daher, dass die Kurtaxen (allein) für denjenigen Zweck verwendet werden, für welchen sie erhoben werden dürfen. Die Erhebung einer Kurtaxe sei nicht zulässig, wenn sie nicht ausschliesslich für touristische Anlagen diene, welche spezifisch für die Gäste erstellt worden seien. 7.2 Gemäss § 1 Abs. 2 aKTG ist die Kurtaxe ausschliesslich zur Förderung des Fremdenverkehrs zu verwenden. Auf kantonaler Ebene unterscheidet sich die