Denn die Aussage dieser Rechtsprechung ist die, dass es rechtens ist, von den Ortsansässigen keine Sondersteuer in Form der Kurtaxe zu verlangen für die Finanzierung des Tourismusangebotes, das für die (Ferienund Tages-) Gäste erstellt wird, selbst wenn dieses auch von den Ortsansässigen genutzt werden kann, denn für sie wurde es nicht erstellt. Vorliegend geht es jedoch nicht um den Vergleich zwischen Ferienhausbesitzern und Ortsansässigen, sondern vielmehr um die Frage, ob auch innerhalb der Gruppe der Ferienhausbesitzer, die grundsätzlich abgabepflichtig sind, eine Unterscheidung in solche mit und solche ohne steuerrechtlichen Wohnsitz rechtens sei oder nicht.