10 des Kantons (zit. Urteil 2C_794/2015 Erw. 4.2.1 mit Verweis auf BGE 99 Ia 351 Erw. 2c/bb und 100 Ia 60 Erw. 4b/bb). 6.1 Unbestritten ist, dass der Gemeinderat gestützt auf das KTR (und aKTG) grundsätzlich befugt ist, von den Beschwerdeführern − als Eigentümer eines Ferienhauses in der Gemeinde Muotathal − eine Kurtaxe zu verlangen.