5.1 Die Kurtaxe wird von natürlichen und juristischen Personen erhoben, ohne dass diesen ein individueller Sondervorteil zukommen muss. Die Abgabepflicht knüpft einzig an die Beherbergung von Gästen gegen Entgelt bzw. an das Eigentum oder andere dingliche Berechtigung an Ferienhäusern oder -wohnungen (vgl. § 2 aKTG) und erscheint demnach "voraussetzungslos", d.h. sie wird unabhängig vom konkreten Nutzen oder vom konkreten Verursacheranteil des 8 Pflichtigen erhoben. Es handelt sich dabei somit gemäss Lehre und Rechtsprechung um eine Steuer (und nicht um eine Kausalabgabe) bzw. um eine [direkte]