Genehmigung des Regierungsrates. 2 Dieses Reglement tritt auf den 1. Januar 2016 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Reglements wird das Kurtaxenreglement der Gemeinde Muotathal vom 5. Juni 1991 aufgehoben. 3 Die erstmalige Rechnungsstellung nach diesem Reglement erfolgt für das Jahr 2016. 4 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.