von Abgabepflichtigen Vereinbarungen über die Pauschalierung der Kurtaxe zu treffen. Art. 4 Delegation der Förderung des Fremdenverkehrs 1 Der Gemeinderat kann die Förderung des Fremdenverkehrs an Tourismusorganisationen delegieren und diesen Kurtaxeneinnahmen zukommen lassen. 2 Die Tourismusorganisationen haben die Kurtaxeneinnahmen ausschliesslich zur