a) Personen, die sich aus dienstlichen oder beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken in der Gemeinde Muotathal aufhalten oder hier ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben; b) Kinder bis zum erfüllten 6. Lebensjahr; 7 c) wer unentgeltlich im Haushalt von Personen übernachtet, welche im Einwohnerregister der Gemeinde Muotathal eingetragen sind, hier ihren Sitz oder ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben. Art. 3 Höhe der Kurtaxen 1 Die Kurtaxen betragen: