2 Die Kurtaxe wird überdies als Zweitwohnungskurtaxe erhoben von Personen, welche bezüglich einer Unterkunft zufolge einer dinglichen Berechtigung zur Nutzung berechtigt sind, sofern die Unterkunft nicht der Übernachtung von Personen dient, welche im Einwohnerregister der Gemeinde Muotathal eingetragen sind oder hier ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben, und sofern der Abgabetatbestand von Absatz 1 nicht erfüllt ist. (…) 4 Von der Abgabepflicht befreit sind, respektive keinen Abgabetatbestand erfüllen: